Unsere Nutzungsbedingungen und
Platzordnung
Hier erfahren Sie, was man, im Sinne der Sicherheit aller Beteiligten, bei uns darf, soll, muss und kann.
Platzordnung
- Auf dem Verkehrsübungsplatz sind PKW, PKW mit Anhänger und Motorräder gemäß der folgenden Bedingungen zugelassen.
- Fahrberechtigt sind alle Personen ab dem Mindestalter von 16 Jahre und die von einem mindestens 21 Jahre alten Beifahrer begleitet werden, Dieser Beifahrer muss im Besitz der Führerscheine der Klasse A und/oder B sein.
- Motorräder/Leichtkrafträder/Roller mit 125ccm ab 15 Jahren
- Motorradübende fahren nur Solo. Ein Sozius ist nicht erlaubt!
- Maximal befinden sich gleichzeitig 6 Motorräder auf dem Platz.
- Anhänger mit einer Achslast (siehe Fahrzeugschein) von max. 2600 kg dürfen den Verkehrsübungsplatz an vorgegebenen Tagen befahren.
- Fahrzeuge mit Ausfuhr-, Kurz- und Versicherungskennzeichen oder mit roter Nummer sind nicht zugelassen.
- Die Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Platzgelände beträgt maximal 30 km/h.
- Jeder fährt auf eigenes Risiko!
- Es gilt die StVO.
- Als begleitender Fußgänger können Sie sich außerhalb der Fahrbahnen aufhalten, aber die Fahrbahnen nicht betreten.
- Den Anweisungen der FSZ-Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten (Hausrecht). Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis.
Mit dem Befahren unseres Platzes erkennen Sie die Platzordnung und die Nutzungsbedingungen an!