Unsere Nutzungsbedingungen und

Platzordnung

Hier erfahren Sie, was man, im Sinne der Sicherheit aller Beteiligten, bei uns darf, soll, muss und kann.

Platzordnung

  • Auf dem Verkehrsübungsplatz sind PKW, PKW mit Anhänger und Motorräder gemäß der folgenden Bedingungen zugelassen.
  • Fahrberechtigt sind alle Personen ab dem Mindestalter von 16 Jahre und die von einem mindestens 21 Jahre alten Beifahrer begleitet werden, Dieser Beifahrer muss im Besitz der Führerscheine der Klasse A und/oder B sein.
  • Motorräder/Leichtkrafträder/Roller mit 125ccm ab 15 Jahren
  • Motorradübende fahren nur Solo. Ein Sozius ist nicht erlaubt!
  • Maximal befinden sich gleichzeitig 6 Motorräder auf dem Platz.
  • Anhänger mit einer Achslast (siehe Fahrzeugschein) von max. 2600 kg dürfen den Verkehrsübungsplatz an vorgegebenen Tagen befahren.
  • Fahrzeuge mit Ausfuhr-, Kurz- und Versicherungskennzeichen oder mit roter Nummer sind nicht zugelassen.
  • Die Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Platzgelände beträgt maximal 30 km/h.
  • Jeder fährt auf eigenes Risiko!
  • Es gilt die StVO.
  • Als begleitender Fußgänger können Sie sich außerhalb der Fahrbahnen aufhalten, aber die Fahrbahnen nicht betreten.
  • Den Anweisungen der FSZ-Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten (Hausrecht). Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis.

Mit dem Befahren unseres Platzes erkennen Sie die Platzordnung und die Nutzungsbedingungen an!